Arbeitsgemeinschaften
An unserer Schule finden wöchentlich etwa 32 Arbeitsgemeinschaften statt. Das Angebot richtet sich an alle Kinder, die in der itba angemeldet sind – das bedeutet, dass die Eltern einen Betreuungsvertrag mit der Stadt Brück abgeschlossen haben müssen. Lediglich für die Arbeitsgemeinschaft „Zirkus“, die durch unsere Schulsozialarbeiterin angeboten wird, ist kein Betreuungsvertrag notwendig.
Jedes Kind erhält von uns zu Schuljahresbeginn den „AG-Zettel“ (AG´s) und kann sich dann für eine oder mehrere Arbeitsgemeinschaften anmelden. Die AG´s sind klassen- und jahrgangsübergreifend organisiert. Sie beginnen mit der 3. Schulwoche, starten dann täglich ab 13.45 Uhr und enden um 15.15 Uhr.
Aufnahme
An unserer Schule werden alle Kinder aufgenommen, deren Hauptwohnsitz sich im Amt der Stadt Brück befindet.
Kinder aus den Orten Cammer, Damelang und Freienthal können allerdings auch in der Grundschule Golzow angemeldet werden; Kinder aus Neuendorf auch in der Grundschule Borkheide.
Aufgenommen werden die Kinder, die bis zum 30.09. des Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die Termine für die Schulaufnahme erhalten Sie über die Kita bzw. persönlich, falls Ihr Kind keine der Kindertagesstätten im Einzugsbereich besucht.
Aufsicht
Ab 7.00 Uhr gibt es eine Aufsicht im Foyer/ Hauseingang mit Blick auf den Hof.
Die Kinder der FLEX-Klassen genießen einen offenen Beginn in ihren Klassenräumen, der mit je einer Aufsicht ausgestattet ist.
Mit dem Klingeln um 7.20 Uhr gehen alle Kinder in ihren Klassenraum.
In den zwei großen Pausen, beim Abfahren der Busse sowie in den Spielzeiten auf dem Hof am Nachmittag sind aufsichtführende Lehrkräfte und Erzieher*innen auf dem Schulhof bzw. am Schultor.
Betreuungszeiten
In unserer Schule ist eine Betreuung ab 6 Uhr in der itba möglich. Jedoch muss Ihr Kind dafür separat im Amt für Soziales der Stadt Brück angemeldet werden. Die Kosten dafür betragen 10 Euro im Monat. Diese Betreuung endet um 7.20 Uhr mit dem Einlass aller Kinder in die Schule. Dann beginnt die Betreuung und Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte der Schule, die bis zum Ende des Unterrichts um 13.25 Uhr andauert.
Ab 13.25 Uhr sind die itba bzw. die AG-Leiter*innen für die Betreuung der Schüler*innen mit entsprechenden Betreuungsverträgen zuständig. Um 17 Uhr schließt die itba.
Bildung- und Teilhabe
Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben: Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II®Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII®Empfänger von Wohngeld nach dem WoGG®Empfänger eines Kinderzuschlages nach dem BKGG®Empfänger von Asylleistungen nach dem AsylbewLG.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet:
- Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Tagespflege
- Lernförderung
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Zuschüsse für kulturelle und sportliche Aktivitäten
- Schülerbeförderung
Anträge erhalten Sie u.a. im Sekretariat, bei der Schulsozialarbeiterin oder direkt auf der Website des Landreises Potsdam-Mittelmark.
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Team Bildung und Teilhabe
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-605
Telefax: 033841 91-614
E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de
Busse
Alle Kinder, deren Schulweg mindestens 2 km beträgt, haben ein Anrecht darauf, mit dem Bus zur Schule zu kommen. Die Kosten dafür übernimmt der Landkreis. Anträge dafür erhalten die Eltern mit der Anmeldung des Kindes an unserer Schule.
Elterninformationen
Allgemeine aktuelle Informationen werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Informationen der Klasse oder des Kindes werden über den Lernbegleiter kommuniziert.
Elternbriefe
Jeweils zu Beginn des Schuljahres sowie zum Beginn des 2. Schulhalbjahres erhalten alle Eltern einen Brief von der Schulleitung, mit dem über Neues und Wissenswertes aus dem Schulleben informiert wird.
Elternsprechtage
Zu diesen Sprechtagen, an denen wir mit den Eltern zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes ins Gespräch kommen möchten, laden wir Eltern der Klassen 3 – 6 zweimal jährlich mit einem gesonderten Schreiben ein. Um eine termingenaue Rückmeldung wird gebeten!
Eltern der FLEX-Klassen werden jährlich mindestens 2mal von der Klassenlehrkraft persönlich zu einem Lernentwicklungsgespräch eingeladen.
In dringenden Angelegenheiten kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweilige Lehrkraft oder an das Sekretariat!
Einschulung
Die Einschulung der neuen Erstklässler findet immer am Samstag vor dem offiziellen Schulstart um 10 Uhr statt.
Fahrräder
Viele unserer Kinder kommen mit dem Fahrrad zur Schule. Dafür stehen neben der Schule Fahrradständer bereit. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet.
Ferien
Die jährlichen Ferien sind farbig in unserem Lernbegleiter abgebildet.
Für die langfristige Planung finden Sie einen Ferienkalender der kommenden Jahre im Internet unter: www.schulferien.org
Die itba gibt die Ferienanmeldungen rechtzeitig aus. Sollte Ihr Kind innerhalb der Ferien erkranken, bitten wir um eine Abmeldung bis 8. Uhr!
Förderverein
Durch das große Engagement des Vereins „Brückenbildung“ sind in den letzten Jahren beeindruckende Dinge geleistet worden.
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit des Fördervereins durch Ihre Mitgliedschaft oder durch aktive Unterstützung z.B. im Vorstand!
Kontakt: Brueckenbildung@gmx.de
Fundsachen
Kleidungsstücke, die in der Schule liegen geblieben sind, werden in der großen gelben Truhe im Foyer abgelegt. Wer etwas vermisst, kann dort schauen. 2mal jährlich legen wir alle Sachen in der Hoffnung aus, dass sie doch noch zu ihren Besitzern zurückfinden.
Kleidungsstücke, die dann noch übrig sind, geben wir an Kindereinrichtungen in Brück und Umgebung.
Freistellung vom Unterricht
Manchmal ist es notwendig, eine Freistellung vom Unterricht zu erwirken. Bei einer Freistellung von bis zu 3 Tagen können die Eltern das schriftlich bei der Klassenlehrkraft beantragen, die dann darüber entscheidet.
Sollte der Antrag mehr als drei Tage umfassen, stellen Sie bitte formlos einen Antrag bei der Schulleitung!
Bitte beachten Sie, dass Freistellungen unmittelbar vor den Schulferien nicht möglich sind!
Frühstück
Das Frühstück, das jedes Kind selbst mitbringt, wird in der 1. Pause im Klassenraum eingenommen. Anschließend erholen sich die Kinder auf dem Hof.
Ganztagsschule
Die besonders enge Verzahnung von Schule und itba ist das wesentlichste Merkmal unseres Ganztagskonzeptes. Es beinhaltet unter anderem:
- Keine räumliche Trennung von Vormittag und Nachmittag
- Erzieher*in und Lehrer*in sind gemeinsam in der Klasse (Lern- und Spielzeit im 3. Block)
- Erzieher*innen und Lehrkräfte bilden ein gemeinsames Kollegium
- Gemeinsam erarbeitetes und verantwortetes Schulkonzept
- Betreuungszeiten von 6 Uhr bis 17 Uhr
- Verlässliche und verbindliche tägliche Kernzeit von 7.20 Uhr bis 13.25 Uhr (Ausnahme Klassen 5/6: einmal wöchentlich bis 15.05 Uhr, von Oktober/ November bis Ostern)
- Betreuung in den Ferien
- Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag durch Erzieher*innen, Lehrkräfte, Eltern und weitere Kooperationspartner
Gemeinsames Lernen/ Inklusion
Eine Schule für Gemeinsames Lernen bzw. Schule mit Inklusion garantiert die Umsetzung eines Menschenrechts auf soziale Teilhabe und Chancengleichheit.
Vor diesem Hintergrund sind wir darum bemüht, der Verschiedenheit aller Kinder gerecht zu werden. Es bedeutet auch, dass jedes Kind – unabhängig von Einschränkungen – bei uns beschult werden kann.
Besteht aufgrund des Handicaps die Gefahr, dass das Kind nicht so lernen kann wie alle anderen, wird mithilfe des sogenannten Feststellungsverfahrens erarbeitet, welche zusätzlichen Hilfen installiert werden müssen. Nur dann, wenn bestimmte sächliche, räumliche oder personelle Voraussetzungen nicht vorhanden sind oder nicht geschaffen werden können, wird über eine Schule, die den Bedarf decken kann, nachgedacht.
Hausaufgaben/ Lernaufgaben
Als Ganztagsschule geben wir den Eltern das Versprechen, dass die Kinder ihre Aufgaben so weit als möglich in der Schule erledigt haben. In den Klassen 1 bis 4 wird das in der gemeinsamen Lern- und Spielzeit im 3. Block erledigt. Allerdings ist uns allen klar, dass Hausaufgaben zur Übung und Vertiefung des in der Schule Gelernten beitragen. Deshalb ist es unerlässlich, dass auch zuhause gelernt wird. Das umfasst z.B.:
- lesen üben
- Einmaleins lernen
- Gedicht lernen
- ein ganzes Buch lesen
- Vokabeln lernen
- sich auf einen Vortrag/ Test/ Klassenarbeit vorbereiten
- Material besorgen
- Mappe packen
- Federtasche in Ordnung bringen
- Dinge beenden, die in der Schule wegen „keine Lust“ nicht geschafft wurden
Diese Aufgaben sollten (langfristig gesehen) von den Kindern selbstständig und ohne Hilfe erledigt werden können.
In den Klassen 5 und 6 werden auch schriftliche Hausaufgaben erteilt. Damit trotzdem die Möglichkeit besteht, diese in der Schule zu erledigen, bieten wir 2 mal in der Woche eine „Lernaufgabenzeit“ am Nachmittag an. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von einer Lehrkraft unterstützt.
Hausschuhe
Die Kinder bringen vom Schulhof naturgemäß viel Sand und Schmutz mit in das Gebäude. Um die Klassenräume sauber halten zu können, ziehen sich alle Kinder vor dem Unterricht ihre Hausschuhe an und verwahren die Straßenschuhe in ihren Schränken.
itba
itba ist die Abkürzung für integrierte Tagesbetreuungsangebote und meint die Betreuung der Kinder ab 6 Uhr sowie am Nachmittag. Gleichzeitig ist die itba integrativer Bestandteil der ganzen Schule – also auch zu anderen Zeiten des Tages sowie zu allen anderen Themen der Schule präsent (siehe Ganztagsschule).
Klassensprecher*innen
Ab Jahrgangsstufe 4 werden in den Klassen je 2 zwei Klassensprecher*innen gewählt. Alle zusammen bilden die Konferenz der Schülerinnen und Schüler. Aus ihrer Mitte werden 5 Kinder in die Schulkonferenz entsandt.
Kontaktdaten
Damit wir Sie problemlos erreichen können, bitten wir die Eltern, den Lehrkräften evtl. Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen – am besten über den Lernbegleiter. Die Lehrer*innen leiten diese Informationen an das Sekretariat weiter.
Besonders wichtig für die Schule sind: Wohnortwechsel, die Änderung der Telefonnummer/n,
die Änderung der Notfalltelefonnummer sowie, Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung.
Kopfläuse
Wenn Sie vom Kopflausbefall in der Schule erfahren, untersuchen Sie bitte die Köpfe Ihrer Kinder auf Läuse und Nissen!
Sollte Ihr Kind Kopfläuse haben, informieren Sie bitte die Schule!
Schicken Sie Ihr Kind erst wieder nach einer adäquaten Behandlung des Kopflausbefalls zur Schule!
Krankheiten
Sollte sich Ihr Kind mit einer der folgenden meldepflichtigen ansteckenden Krankheit infiziert haben, informieren Sie bitte die Schule!
- Botulismus
- Cholera
- Diphtherie
- humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
- akute Virushepatitis
- enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Keuchhusten
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Mumps
- Pest
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Röteln
- Tollwut
- Typhus abdominalis
- Windpocken
Krankmeldung
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie es bitte am Tage der Erkrankung bis 8 Uhr telefonisch in der Schule ab! Bitte denken Sie daran, im Lernbegleiter trotzdem die Krankmeldung auszufüllen und zu unterschreiben!
Kur
Im Verlauf der Schulzeit ist es immer einmal möglich, dass Ihr Kind (oder Mutter/ Vater und Kind) eine Kur bewilligt bekommen. Die Freistellung vom Unterricht dafür müssen Sie bitte formlos bei der Schulleitung beantragen. Reichen Sie dann einfach eine Bescheinigung der Kureinrichtung mit ein!
Leistungsbewertung
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG § 57) erhalten die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 keine Zensuren. Rückmeldungen zum erreichten Lernstand erhalten Sie natürlich trotzdem z.B. durch die Auswertung der individuellen Lernstandanalyse (iLeA 1), das verbindliche Elterngespräch zum Halbjahr auf der Grundlage des individuellen Lernentwicklungsbogens sowie Rückmeldungen zu Tests und Orientierungsarbeiten.
In den Jahrgansstufen 3 und 4 können an die Stelle von Zensuren auch verbale Rückmeldungen und Zeugnisse treten. Dafür haben wir ein schulinternes Konzept entwickelt, das wir Ihnen auf der ersten Elternversammlung der 3. Klasse vorstellen. Letztendlich entscheiden jedoch Sie als Eltern mit einfacher Mehrheit, welche Form der Leistungsrückmeldung in der Klasse Ihres Kindes eingesetzt wird.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden Zensuren erteilt. Lediglich die Bewertung des Themenportfolios, das im Rahmen des Neigungsunterrichts angefertigt wird, erfolgt mit einem differenzierten Raster zu allen erwarteten Inhalten und Kompetenzen.
Leistungs- und Begabungsklassen
Im Land Brandenburg gibt es die sogenannten Leistungs- und Begabtenklassen (LubK), die Kinder mit herausragenden Begabungen bereits ab der 5. Klasse am Gymnasium fördern. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird dieses Angebot vom Gymnasium in Bad Belzig unterbreitet. Hierzu bewirbt man sich mit einem Gutachten der Grundschule sowie dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse.
Nähere Informationen dazu gibt es immer auf der ersten Elternversammlung in Klasse 4.
Lernbegleiter
Der Lernbegleiter ist ein Schülerkalender, der jedes Schuljahr extra für unsere Schule entworfen und gedruckt wird. Jede Schülerin und jeder Schüler kann ihn kaufen. Alle wichtigen Termine sind bereits enthalten. Es gibt einen Jahresüberblick sowie Monats- und natürlich einen Wocheneinteilungen, die jeweils farbig auf die Abläufe an unserer Schule abgestimmt sind. Der Lernbegleiter hilft den Kindern damit enorm, sich im Schulalltag zurechtzufinden und unterstützt auch Eltern darin, effektiv mit der Schule zu kommunizieren. Denn viele organisatorische Verabredungen wie „Abholen“, „Fotoerlaubnis“, „Schwimmerlaubnis“ oder „Krankmeldungen“ können hier nur eingetragen werden – eine aufwändige Zettelwirtschaft entfällt. Auch ästhetisch ist der Lernbegleiter ein Highlight. Bei unseren Kindern ist er sehr beliebt.
Lernmittel
Im Land Brandenburg gilt eine sogenannte „Lernmittelfreiheit mit Eigenanteil“. Das bedeutet, dass die meisten Schulbücher von der Schule bereitgestellt werden. Ein Eigenanteil von 12 € in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 und 25 € in den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden vom Gesetzgeber erhoben.
Bei einem sehr geringen Einkommen kann man sich davon befreien lassen.
Für nähere Informationen melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrkraft oder fragen Sie im Sekretariat nach!
Mittagessen
Das Mittagessen wird von der Firma Sodexo serviert. Die Anmeldung und regelmäßige Bestellung/ Abrechnung übernehmen die Eltern selbst. Die Kontaktdaten sind:
Telefon: 03494/ 669 4410 Email: kundenservice@sodexo.com
Die Kinder der FLEX-Klassen nehmen ihr Mittagessen in der Aula der Grundschule ein. Aus Kapazitätsgründen essen die Kinder der Klassen 3 bis 6 in der benachbarten Oberschule.
Mitwirkung: Elternversammlung, Elternkonferenz, Schulkonferenz, Kreiselternrat, Landeselternrat
Die Wahlen und die Mitarbeit in den Mitwirkungsgremien werden durch das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG, Teil 7: Mitwirkungsrechte in der Schule) geregelt.
Elternversammlung
Alle Eltern einer Klasse bilden die Elternversammlung. Aus ihrer Mitte wählen sie alle 2 Jahre die Elternvertreter*innen. In den Flex-Klassen werden zwei Elternvertreter für die 1. Klasse und zwei Elternvertreter für die 2. Klasse gewählt.
Das Amt des Elternvertreters/ der Elternvertreterin sowie der Stellvertreter ist ein Ehrenamt, das selbstverständlich auch Engagement bedeutet. Die Elternvertreter der Klasse bilden die Schnittstelle zwischen Eltern und Lehrkraft und umgekehrt. Sie organisieren bis auf die erste alle folgenden Elternabende des Schuljahres und sind neben der Lehrkraft die ersten Ansprechpartner für Anliegen der Eltern.
Zudem kommunizieren die Elternvertreter Fragen und Themen der Klasse in das Gremium der Elternkonferenz. Sie informieren über die dort besprochenen Themen und Beschlüsse. In der Regel fertigen sie darüber ein Protokoll an und leiten es an die Eltern der Klasse weiter.
Elternkonferenz
Alle gewählten Vertreter*innen der Klasse bilden die Elternkonferenz der Schule, die bei uns 4mal im Jahr zusammenkommt. Aus ihrer Mitte wählen sie in der Gesamtelternvertreter-konferenz eine*n Vorsitzende*n und bis zu drei Stellvertreter*innen, die dann 2 Jahre im Amt sind. Diese führen die Geschäfte der Elternkonferenz: laden ein, setzen Themen auf, informieren Eltern, fragen in der Schulleitung nach, unterstützen die Schule, …
Schulkonferenz
Gleichzeitig gibt es an jeder Schule eine Schulkonferenz. Auch sie wird alle 2 Jahre neu gewählt. Ihr gehören 5 Eltern, 4 Lehrkräfte sowie 5 Schülerinnen und Schüler an, die von der jeweiligen Konferenz (Eltern/ Schülerinnen und Schüler/ Lehrkräfte) für dieses Gremium gewählt werden. Ein*e Vertreter*in des Schulträgers sowie die Schulleiterin bzw. der Schulleiter gehören Kraft ihres Amtes dazu.
Die Schulkonferenz tagt etwa 3mal im Schuljahr. Sie berät und entscheidet wichtige Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
Kreiselternrat
Auf der Gesamtelternvertreterkonferenz wählen die Elternvertreter bis zu zwei Vertreter*innen für den Kreiselternrat. Das ist der überschulische regionale Zusammenschluss Eltern verschiedener Schulen. Die Koordination dieses Gremiums liegt beim Staatlichen Schulamt.
Landeselternrat
Aus dem Kreiselternrat werden Eltern in den Landeselternrat gewählt, indem dann Eltern des ganzen Landes Brandenburg zusammenkommen.
Ordnung
Wir legen
Wert auf ein ordentliches Schulgebäude. Deshalb sollen Jacken, Fahrradhelme und
Sportbeutel in den Schränken untergebracht werden. In den Klassenräumen ziehen
die Kinder Hausschuhe an.
In den Klassen gelten Klassenordnungsregeln, die
von den Klassenlehrkräften mit den Kindern gemeinsam aufgestellt werden und an
die sich alle halten sollen.
Parken
Bitte beachten Sie, dass das Befahren der Schulhöfe (Grund- und Oberschule) nicht gestattet ist. Das gilt auch für das Halten in der Wendeschleife der Busse. Bitte Nutzen sie die Parkplätze an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße!
Pausenzeiten
- Pause: 9.00 Uhr bis 9.35 Uhr
- Frühstück im Klassenraum bis 9.10 Uhr
- Bewegung und Spiel auf dem Hof bis 9.30 Uhr
- Pause: 11.05 Uhr bis 11.55 Uhr
- Bewegung und Spiel auf dem Hof bis 11.50 Uhr
- Mittagessen in der Aula der Grundschule/ Oberschule ist integriert
Regeln
Die Schulregeln sind wichtig und geben unseren Kindern Halt. Sie sind im Lernbegleiter abgedruckt und werden mit den Kindern in der Schule besprochen.
Wir bitten Sie, sich auch zuhause noch einmal damit auseinanderzusetzen und gemeinsam mit Ihrem Kind zu unterschreiben! Sie unterstützen uns damit in dem Bemühen, dass die Schule für alle ein Lebensraum ist, in dem sich jeder wohl fühlen kann.
Smartphones
Smartphones und Handys müssen an unserer Schule von den Schülerinnen und Schülern den ganzen Tag ausgeschaltet sein.
Schulsozialarbeit
Seit 2011 gibt es ein eigenes Angebot der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeiterin ist angestellt beim Diakonischen Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V.. Schwerpunkte der Arbeit für Schüler*innen, Eltern, Gruppen, Klassen und pädagogische Fachkräfte sind Einzel- und Gruppenberatung, Vermittlung außerschulischer Bildungspartner, AG und Freizeitangebot, Ausbildung zum/zur Streitschlichter*in, Hilfe in schwierigen Situationen, individuelle Begleitung und Unterstützung, Vermittlung und bei Bedarf Begleitung zu weiterführenden Helfersystemen u.a..
Schulsozialfond
Über den Schulsozialfonds können z.B. für Ausflüge, Exkursionen und Lernmittel bezahlt werden. Finanziell schwache Familien können ihn in Anspruch nehmen. Das kann jedoch nur über die Klassenlehrkraft/ das Sekretariat beantragt werden. Es müssen dann Nachweise erbracht werden.
Nutzen Sie diese Möglichkeit im Interesse Ihres Kindes und fragen bei Bedarf gerne nach!
Schulvisitation
Die Schulvisitation ist ein Verfahren zur Überprüfung und Sicherung der Qualität von Schule im Land Brandenburg.
„Anliegen der Schulvisitation ist es, anhand von vorgegebenen Qualitätskriterien mit transparenten, deutlich standardisierten und strukturierten Methoden eine Schule als Gesamtsystem zu untersuchen. Die der Beurteilung zugrundeliegenden Qualitätskriterien sind im Orientierungsrahmen „Schulqualität in Brandenburg“ dargestellt. Die schulexterne Beurteilung soll der Schule helfen, eigene Stärken und Schwächen zu erkennen, die Selbstevaluation der Schule ergänzen und dadurch Impulse für qualitätsorientierte Schulentwicklungsprozesse geben.“
Weitere Information auf der Internetseite: http://www.mbjs.brandenburg.de
Spiel- und Lernnachmittag
Der Spiel- und Lernnachmittag richtet sich an die Vorschulkinder und deren Betreuungspersonen (Eltern, Großeltern…). Einmal im Monat wird dazu ein Flex-Klassenraum für die Gäste geöffnet. Die Termine erfahren Sie über Aushänge im EkiZ (Eltern-Kind-Zentrum), in den zuständigen KiTas, der Grundschule, bei der Schulsozialarbeiterin und im Sekretariat. Das offene Angebot kann ohne vorherige Anmeldung genutzt werden.
Streitschlichter*innenteam
In den vierten Klassen haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an einer Streitschlichter*innenausbildung teilzunehmen. Die Auswahl der Kandidat*innen erfolgt im Klassenrat durch die einzelnen Klassen und der Klassenleitung. Die Ausbildung findet am Nachmittag statt und dauert etwa ein halbes Jahr. Nach einem Abschlusstest arbeiten die Streitschlichter*innen meist selbstständig. Ausgebildet und begleitet werden Sie von der Schulsozialarbeiterin.
Übergang in die 7. Klasse
Mit dem
Halbjahreszeugnis der 6. Klasse und dem Grundschulgutachten muss sich jede*r
Schüler*in für die 7. Klasse an einer weiterführenden Schule bewerben.
Die Unterlagen der Bewerbung müssen an der
Grundschule abgegeben werden. Über das Staatliche Schulamt Brandenburg gelangen
sie dann an die gewünschte weiterführende Schule.
Im Herbst der 6. Klasse gibt es dazu eine ausführliche Elternversammlung.
Umgangsformen
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass sich jede*r in unserer Schule wohl fühlt. Dazu gehört ein freundliches Grüßen, wenn man sich begegnet, Bitte und Danke, Entschuldigung, das Einhalten von Regeln und ein fairer Umgang miteinander.
Wir freuen uns über die vielen netten Kinder und Erwachsenen und bitten alle um Unterstützung, dass es so bleibt.
Unfallmeldung
Unfälle können sich auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände (z.B. in der Pause) oder auch im (Sport-)Unterricht ereignen. Die Unfallmeldung muss im Sekretariat erfolgen. Für Schulunfälle bzw. Schulwegunfälle besteht eine Meldefrist von maximal 3 Tagen.
Unterrichtsausfall
Nicht immer ist es uns beim gleichzeitigen Ausfall mehrerer Lehrkräfte möglich, den Unterricht für alle Kinder abzusichern. Dann kann es in den Klassen 5 und 6 zu Unterrichtsausfall kommen. Grundsätzlich werden die Kinder dann am Tag zuvor darüber informiert.
Auf der Grundlage unseres Ganztagskonzeptes werden die Kinder, die nicht später kommen oder die Schule früher verlassen können, auch im Falle eines Lehrerausfalles betreut.
Wir sind aber immer darum bemüht, dass der Ausfall von Unterricht die Ausnahme ist.
Variable Ferientage
Die variablen Ferientage werden vom Bildungsministerium festgelegt. Allerdings können diese nach Beschlüssen der Lehrer- und Schulkonferenz auch auf andere Termine gelegt werden.
Versicherung
Alle
Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit sowie auf dem direkten
Schulweg durch die Unfallkasse Brandenburg versichert. Dies gilt ebenfalls für
besondere Schulveranstaltungen wie z.B. Schulfeste, Klassenfahrten, Exkursionen
und Unterrichtsgänge.
Umwege hingegen gehören nicht zum Schulweg.
Für Schulunfälle bzw. Schulwegunfälle besteht eine Meldefrist
von maximal 3 Tagen.
Wertsachen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für mitgebrachte Wertgegenstände weder Verantwortung noch Haftung übernommen werden kann.
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